Gleichstellung
50 Jahre Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst
Heute ist es in der EKHN ganz normal: Pfarrerinnen stehen auf der Kanzel und predigen. Vor 100 Jahren konnten sich das erst sehr wenige Menschen vorstellen. Erst im Dezember 1970 verabschiedete die Synode der EKHN ein Gesetz, das die völlige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst regelte. Zum ersten Male wurden in einem Beamtenrecht Frauen und Männer bei allen Rechten und Pflichten gleich behandelt. Das hieß beispielsweise, Frauen wie Männer konnten sich bei familiären Verpflichtungen beurlauben lassen oder eine Stelle in Teilzeit übernehmen.
Mutige Schritte
Viele Ehren- und Hauptamtliche in unserer Kirche mussten für die Erarbeitung und den Beschluss des Gesetzes mutig sein. Sie mussten sich von vertrauten Vorstellungen lösen, theologische Traditionen und alltägliche Konventionen hinterfragen. Die Gültigkeit des Grundgesetzartikels 3 „Männer und Frauen sind gleich“ musste in der Gesellschaft, aber auch in der Kirche in allen Bereichen erst durchgesetzt werden.
Mit einem Buch, einer ausleihbaren Ausstellung und einem Videoclip sollen diese vielen nötigen mutigen Schritte bewusst gemacht werden. Alle drei Präsentationsformen zeichnen auf jeweils eigene Weise den Weg nach von der Zulassung von Frauen zum Theologiestudium Anfang des 20. Jahrhunderts über die Verabschiedung des gleichen Dienstrechts durch die Synode der EKHN 1970 bis hin zu den Auswirkungen auf die Rolle von Frauen in der EKHN, wie wir sie heute kennen.
Infos zum Buch und Textauszüge sowie Infos zur mobilen Ausstellung