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Downsyndrom

Sollen die Krankenkassen vorgeburtliche Gentests bezahlen oder nicht?

Schwanger

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Sollen die gesetzlichen Krankenkassen schwangeren Frauen Gentests bezahlen, die feststellen, ob ihr ungeborenes Kind eine Behinderung haben wird? Heute debattiert der Bundestag darüber. Befürworter sagen: Ja! Alle Frauen müssen sich frei per Bluttests über ihr ungeborenes Kind informieren können. Gegner wenden ein, dass dadurch die Zahl der Abtreibungen steigen könnte.

Zuverlässige Zahlen zu Abtreibungen von Kindern, bei denen das Down-Syndrom festgestellt wurde, gibt es nicht. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass neun von zehn Kindern mit Trisomie abgetrieben werden. Nur zehn Prozent der Frauen, die mit einem Kind mit Down-Syndrom schwanger seien, würden sich demnach für das Baby entscheiden. Zu den Kritikern zählt unter anderem das Deutsche Down-Syndrom InfoCenter. Auch eine Online-Petition gegen die Kostenübernahme der Tests durch die Krankenkassen haben mittlerweile rund 14.000 Menschen unterschrieben.

Selbstbestimmungsrecht der Frauen realisieren

Befürworter des Bluttests, wie Bundesgesundheitsminister Spahn, betonen, dass die Tests bereits seit Jahren frei zugänglich sind. Doch die hohen Kosten zwischen 130 und 200 Euro  erschwerten den gleichberechtigten Zugang zu dieser Untersuchung. Ein zentrales Argument ist hier das Selbstbestimmungsrecht jeder Frau. Nur ein gleichberechtigter Zugang zu den Tests könne dieses Recht realisieren – zum Beispiel durch eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Tests wurden bereits 75.000 Mal verkauft

Das zweite Argument für durch die Kassen bezahlte Tests ist laut Spahn außerdem das geringere gesundheitliche Risiko für die werdenden Mütter. So seien die Gentests weniger  riskant für Mutter und Kind. Die seit Jahren auf dem Markt zugelassenen Tests wurden seit dem Jahr 2012 laut dem Anbieter rund 75.000 Mal verkauft.

EKD spricht sich grundsätzlich für die Kassenleistung aus

Trotz aller ethischen Diskussionen steht auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) den Tests nicht ablehnend gegenüber. Der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm sagte zu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass die vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollten. Demnach gelänge der Schutz ungeborenen Lebens am besten, wenn man verhindere, dass vorgeburtliche Tests ungeregelt genutzt würden. Voraussetzung sei aber, dass Schwangere auch eine psychosoziale Beratung bekämen, so Bedford-Strohm. „Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren“, so der Ratsvorsitzende.




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