Karfreitag
Warum Tanzverbot an Karfreitag?
Der Karfreitag gehört zusammen mit dem Volkstrauertag und dem Totensonntag zu den „stillen Feiertagen“. Für sie gibt es im Feiertagsgesetz der Bundesländer eigene Bestimmungen.
Bestimmungen in Hessen
So sind in Hessen von 0 bis 24 Uhr öffentliche Tanz-, Unterhaltungs- und gewerbliche Sportveranstaltungen sowie Umzüge, die keinen ernsten bezogenen Charakter haben, verboten. Ähnliche Regeln gelten auch für Rheinland-Pfalz und andere benachbarte Bundesländer.
Feiertagsgesetze sind Landesgesetze
Die Feiertagsgesetze sind staatliche Gesetze. Sie wurden beschlossen und werden verantwortet von den jeweiligen Landtagen. Die Gesetze sind das Ergebnis demokratischer Meinungsbildungsprozesse, an dem sich nicht nur die Parteien, sondern auch viele andere gesellschaftliche Institutionen beteiligt haben. Die EKHN fühlt sie sich dabei in besonderer Weise herausgefordert, die christlichen Grundlagen der Gesellschaft einzubringen.
Feiertage als kulturelle und soziale Errungenschaft
Die EKHN ist dankbar, dass in dem Gesetz die überwiegend christliche Tradition Deutschlands und Europas berücksichtigt ist. Sie ist der Meinung, dass dies zum Wohl der Gesellschaft geschieht, denn die Feiertage sind auch eine kulturelle und soziale Errungenschaft. Das bedeutet nicht, dass die EKHN alle derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen auch in Zukunft für zwingend nötig hält. Die Gesetze werden immer wieder novelliert.